Datenschutzerklärung
0. Generelles
Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in dieser Datenschutzerklärung von der Persona Spieler als Vereinsmitglied gesprochen. Die Persona Spieler beinhaltet immer auch die weibliche und diverse Form.
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) ist:
Basketballclub Arlesheim, c/o Martin Spörri
Froburgstrasse 17
CH-4052 Basel, Schweiz
E-Mail: info@bc-arlesheim.ch
Diese Datenschutzerklärung informiert darüber, wie der Verein Personendaten bearbeitet. Sie dient insbesondere der Transparenz gemäss Art. 19 DSG.
2. Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit:
- der Mitgliedschaft im Verein,
- dem Trainings-, Spiel- und Vereinsbetrieb,
- der Vereinswebseite,
- den Social-Media-Auftritten des Vereins
- der Kommunikation mit Mitgliedern, Eltern, Interessierten, Partnern und Behörden,
- Foto- und Medienaufnahmen im Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten,
- der Berichterstattung über Vereinsaktivitäten, insbesondere Basketballspiele, Turniere und weitere Anlässe.
3. Welche Personendaten werden bearbeitet?
Der Verein bearbeitet insbesondere folgende Personendaten:
- Stammdaten wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität,
- Mitgliedschafts- und Organisationsdaten wie Teamzugehörigkeit, Funktion im Verein, Lizenzdaten, Einsatz- und Trainingsinformationen, AHV-Nummern
- Kommunikationsdaten wie Korrespondenz per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular,
- Bild- und Mediendaten wie Fotos und Videos von Trainings, Spielen, Turnieren, Vereinsanlässen und Ehrungen,
- Publikationsdaten wie Name, Mannschaft, Resultate, Spielberichte und allenfalls Presseberichte über Vereinsaktivitäten,
- Spielerprofildaten wie Position, Grösse, Spielerfoto und -statistik,
- bei minderjährigen Mitgliedern zusätzlich Kontaktdaten von Eltern oder Erziehungsberechtigten, soweit dies für die Organisation und Kommunikation erforderlich ist.
4. Zwecke der Datenbearbeitung
Der Verein bearbeitet Personendaten nur zu bestimmten, erkennbaren und verhältnismässigen Zwecken im Sinne von Art. 6 DSG. Dazu gehören insbesondere:
- Führung der Mitgliedschaft und Vereinsadministration,
- des Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetriebs,
- Kommunikation mit Mitgliedern, Eltern und Erziehungsberechtigten,
- Planung und Durchführung von Vereinsanlässen,
- Veröffentlichung von Informationen über den Verein und seine Aktivitäten,
- Pflege der Vereinswebseite und der Social-Media-Kanäle,
- Förderung des Vereinslebens und der öffentlichen Wahrnehmung des Vereins,
- Dokumentation und Berichterstattung über Spiele, Resultate und Vereinsaktivitäten,
- Erfüllung rechtlicher Pflichten.
- Koordination mit Basketballverbänden wie Swiss Basketball, BVN oder Probasket.
- Abrechnung von J+S Fördermittel
- Einforderung von Mitgliederbeiträgen
5. Rechtsgrundlagen nach dem DSG
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach den Vorgaben des schweizerischen DSG. Massgeblich sind insbesondere:
Art. 6 DSG: Personendaten müssen rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet werden; sie dürfen nur zu einem erkennbaren Zweck beschafft und bearbeitet werden.
Art. 19 DSG: Betroffene Personen sind angemessen über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten zu informieren.
Art. 7 DSG: Personendaten sind durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Der EDÖB verweist für Vereine ausdrücklich auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen und eine auf das notwendige Mindestmass beschränkte Bearbeitung.
Soweit erforderlich, stützt sich der Verein bei einzelnen Bearbeitungen zusätzlich auf eine Einwilligung der betroffenen Person oder bei Minderjährigen auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
6. Fotos, Videos und Veröffentlichungen
Im Vereinsleben werden regelmässig Fotos und gegebenenfalls Videos von Trainings, Spielen, Turnieren und weiteren Vereinsanlässen erstellt. Soweit Personen auf solchen Aufnahmen erkennbar sind, handelt es sich um Personendaten.
Der Verein kann solche Aufnahmen insbesondere auf der Vereinswebseite, auf Social Mediakanälen, in Vereinsbroschüren, in Jahresberichten oder in sonstigen Vereinsmedien veröffentlichen. Nach den Vorgaben des EDÖB ist hierfür grundsätzlich eine Einwilligung der Datenschutzerklärung erforderlich, sofern kein anderer Rechtfertigungsgrund vorliegt. Eine Einwilligung muss angemessen informiert und freiwillig erfolgen und kann grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Bei Gruppenfotos oder Aufnahmen von öffentlichen Sportanlässen kann im Einzelfall auch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse an der Berichterstattung oder Dokumentation bestehen.
Bei Fotos von Einzelpersonen wird besonders sorgfältig geprüft, in welchem Kontext die Veröffentlichung erfolgt. Betroffene sollen bei entsprechenden Einzelporträts oder hervorgehobenen Aufnahmen nach Möglichkeit wissen, welche Bilder publiziert werden und in welchem Zusammenhang dies geschieht.
7. Minderjährige Mitglieder
Ein Teil der Vereinsmitglieder ist minderjährig. Bei der Bearbeitung von Personendaten minderjähriger Mitglieder achtet der Verein in besonderem Mass auf den Schutz der Persönlichkeit und auf eine verständliche Information.
Für die Veröffentlichung von Fotos oder Videos minderjähriger Personen, insbesondere bei Einzelaufnahmen oder klar erkennbaren Abbildungen, holt der Verein grundsätzlich die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ein. Der EDÖB weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Publikation von Bildern Minderjähriger die Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen eingeholt werden muss. Dies erfolgt über die Einwilligunf dieser Datenschutzerklärung (bspw. beim Vereinsbeitritt)
8. Webseite und Social Media
Auf der Vereinswebseite und auf Social Media (bspw. Instagram) können insbesondere folgende Inhalte veröffentlicht werden:
- Mannschafts- und Spielerfotos,
- Bilder und Berichte von Spielen und Turnieren,
- Spielresultate, Ranglisten und Vereinsnachrichten,
- Informationen zu Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten.
Der Verein weist darauf hin, dass Veröffentlichungen im Internet mit erhöhten Risiken verbunden sind. Nach Einschätzung des EDÖB werden online veröffentlichte Informationen weltweit zugänglich und können nach einer Veröffentlichung praktisch nicht mehr vollständig kontrolliert oder gelöscht werden.
Bei Instagram erfolgt die Bearbeitung von Personendaten zudem im Verantwortungsbereich der jeweiligen Plattformbetreiber mit. Es können daher zusätzlich deren Datenschutzbestimmungen gelten. https://privacycenter.instagram.com/policy
9. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein kann über seine Aktivitäten öffentlich informieren. Dazu gehören insbesondere Spielberichte, Resultatmeldungen, Vereinsnews, Turnierberichte sowie Mitteilungen an lokale Medien oder Publikationen auf vereinseigenen Kanälen.
Solche Veröffentlichungen können Namen, Mannschaftszugehörigkeiten, sportliche Leistungen, Fotos und weitere Angaben enthalten, soweit dies für die Berichterstattung über Vereinsaktivitäten angemessen und verhältnismässig ist. Der Verein achtet dabei auf die Grundsätze des DSG, insbesondere Zweckbindung, Transparenz und Verhältnismässigkeit gemäss Art. 6 DSG.
Soweit Berichte durch externe Medien redaktionell und periodisch veröffentlicht werden, können unter Umständen besondere medienrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen. Art. 27 DSG sieht ein Medienprivileg für Personendaten vor, die ausschliesslich zur Veröffentlichung im redaktionellen Teil eines periodisch erscheinenden Mediums bearbeitet werden. Ob dies im Einzelfall greift, hängt jedoch von der konkreten Publikation ab.
10. Bekanntgabe an Dritte
Personendaten werden nur insoweit an Dritte bekanntgegeben, als dies für den Vereinsbetrieb erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder von einer Einwilligung gedeckt ist. Dies kann insbesondere Verbände, Wettkampforganisatoren, IT-Dienstleister, Hosting-Anbieter oder Behörden betreffen.
Werden Daten an Dritte bekanntgegeben, informiert der Verein die betroffenen Personen transparent über Zweck und gegebenenfalls über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, wie es Art. 19 DSG verlangt.
Im Basketballkontext sind die ülichen Drittparteien andere Vereine (bspw. beim Spielertranfer) oder Verbände auf Schweizer oder regionaler Ebene (SwissBasketball, BVN, ProBasket im Besonderen).
11. Bearbeitung im Ausland
Die technische Infrastruktur des Vereins wird in der Schweiz gehostet. Nach aktuellem Stand werden Personendaten im Rahmen der vereinsintern verantworteten Systeme grundsätzlich in der Schweiz bearbeitet oder gespeichert.
Bei der Nutzung von Social Media-Plattformen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Personendaten auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden.
12. Datensicherheit
Der Verein trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Personendaten. Dazu gehören insbesondere Zugriffsbeschränkungen, rollenbasierte Berechtigungen, sichere Passwörter, sorgfältige Auswahl der eingesetzten Systeme sowie Schutzmassnahmen für die in der Schweiz gehostete technische Infrastruktur.
Das DSG verlangt, dass Datenbearbeitungen technisch und organisatorisch so ausgestaltet werden, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden und die Bearbeitung auf das notwendige Mindestmass beschränkt bleibt.
13. Aufbewahrung und Löschung
Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Danach werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
Fotos und Berichte in bereits publizierten Medien oder Archiven können aus dokumentarischen Gründen länger aufbewahrt werden, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismässig ist. Bei berechtigten Einwänden oder wirksamem Widerruf wird geprüft, ob eine Entfernung oder Einschränkung der weiteren Veröffentlichung möglich und geboten ist.
14. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen des DSG insbesondere das Recht:
- Auskunft über die bearbeiteten Personendaten zu verlangen,
- unrichtige Personendaten berichtigen zu lassen,
- unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen,
- eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen,
- der Veröffentlichung von Fotos oder bestimmten Daten zu widersprechen, soweit keine überwiegenden Gründe entgegenstehen.
Gesuche können an die oben genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Der EDÖB hält fest, dass Vereine eine einfache Möglichkeit zur Wahrnehmung dieser Rechte bereitstellen sollen.
15. Änderungen
Der Verein kann diese Datenschutzerklärung jederzeit anpassen, insbesondere wenn sich die Datenbearbeitungen, die rechtlichen Anforderungen oder die genutzten Kommunikationskanäle ändern. Es gilt die jeweils auf der Vereinswebseite veröffentlichte Fassung.
16. Kontakt
Fragen zum Datenschutz oder Gesuche betreffend Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf oder Widerspruch können an folgende Stelle gerichtet werden:
Basketballclub Arlesheim, c/o Martin Spörri
Froburgstrasse 17
CH-4052 Basel, Schweiz
E-Mail: info@bc-arlesheim.ch